Satzung

der Jungen Liberalen Rendsburg-Eckernförde

Präambel

Der Kreisverband Rendsburg-Eckernförde der Jungen Liberalen ist eine Untergliederung des
Landesverbandes der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein e.V. Er ist eine selbstständige politische und
parteiunabhängige Jugendorganisation mit dem Ziel, die Idee des politischen Liberalismus
weiterzuentwickeln und in Zusammenarbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Praxis
im Kreis und über dessen Grenzen hinaus umzusetzen.

§1 Organe

Die Organe des Kreisverbandes sind:

  1. der Kreiskongress
  2. der Kreisvorstand

§2 Kreiskongress

  1. Der Kreiskongress ist das höchste Beschlussorgan des Kreisverbandes. Er besteht aus allen
    ordentlichen Mitgliedern des Kreisverbandes.
  2. Er hat folgende unübertragbare Aufgaben:
    1. Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes
    2. Wahl zweier Kassenprüfer und
    3. Satzungsänderungen
  3. Der Kreiskongress tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Er ist ferner einzuberufen
    auf Beschluss des Kreisvorstandes oder eines Drittels der ordentlichen Mitglieder.
  4. Die Ladungsfrist zum Kongress beträgt 14 Tage.
  5. Die Einladung kann postalisch oder über elektronische Post (E-Mail) erfolgen.

§3 Kreisvorstand

  1. Der Kreisvorstand besteht aus dem Kreisvorsitzenden, mindestens einem und bis zu drei
    Stellvertretern, dem Schatzmeister und bis zu sechs Beisitzern.
  2. Der Kreisvorsitzende, die Stellvertreter und der Schatzmeister bilden den
    geschäftsführenden Vorstand.
  3. Ein durch einstimmigen Vorstandsbeschluss gewähltes Mitglied des geschäftsführenden
    Vorstands ist zur gerichtlichen Vertretung des Kreisverbandes berechtigt.
  4.  Der Vorsitzende und der Schatzmeister sind bei der Kontoführung getrennt
    zeichnungsberechtigt; die finanziellen Geschäfte des Kreisverbandes obliegen primär dem
    Schatzmeister.
  5.  Der Kreisvorstand legt am Ende seiner Amtszeit dem Kreiskongress über die geleistete
    Arbeit Rechenschaft ab
  6.  Der Kreisvorstand wird vom Kreiskongress für die Dauer eines Jahres mit einfacher
    Mehrheit gewählt. In den geschäftsführenden Vorstand können nur volljährige Mitglieder
    gewählt werden.
  7. Die Abberufung eines Kreisvorstandsmitglieds erfolgt durch ein konstruktives
    Misstrauensvotum des Kongresses.
  8. Sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt, fasst der Kreisvorstand seine Beschlüsse
    mit einfacher Mehrheit.

§4 Beiträge

  1. Der Kreisvorstand erhebt Mitgliedsbeiträge. Monatlich wird ein regulärer Mitgliedsbeitrag
    in Höhe von 4 Euro erhoben. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Auszubildende, für Schüler
    und Studenten, für Wehr- oder Ersatzdienstleistende sowie in Fällen besonderer finanzieller
    Härte beträgt monatlich 2,50 Euro. Der erhobene Mitgliedsbeitrag schließt die
    abzuführenden Mittel an den Landesverband ein.
  2. Jedes Mitglied ist zur unverzüglichen Tilgung seiner Beitragsschuld verpflichtet.
  3. Über abweichende Erhebung der Mitgliedsbeiträge entscheidet der geschäftsführende
    Kreisvorstand. Der Antrag dazu wird beim Kreisschatzmeister gestellt.

§5 Satzungsänderungen

Änderungen dieser Satzung können nur beschlossen werden, wenn

  1. die Änderungsanträge mindestens zwei Wochen vor dem Kreiskongress an die Mitglieder
    verschickt worden sind,
  2. mindestens 10% der Mitglieder des Kreisverbandes auf dem Kreiskongress anwesend sind,
  3. mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder
    des Kreiskongresses der Änderung zustimmt und 4. der Bundes- sowie Landesverband der
    Jungen Liberalen gegen diese Satzungsänderung keinen Einspruch erhebt.

§6 Auflösung

Die Auflösung der Jungen Liberalen Rendsburg-Eckernförde kann nur beschlossen werden, wenn

  1. der amtierende Kreisvorstand dies einstimmig beschließt,
  2. mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder
    des Kreiskongresses der Auflösung zustimmt und
  3. der Bundes- sowie Landesverband der Jungen Liberalen gegen diesen Auflösungsbeschluss
    keinen berechtigten Einspruch erhebt.

§7 Konkurrenz zur Landessatzung; Inkrafttreten

  1. Nicht in dieser Satzung geregelte Rechtsfragen werden gemäß der Landes- oder
    Bundessatzung der Jungen Liberalen entschieden, Im Zweifel hat jedoch diese Satzung für
    den Kreisverband und seine Mitglieder Anwendungsvorrang.
  2. Diese Satzung tritt am 08.06.2013 in Kraft.

 

Hier gibt es die Satzung auch zum Download als PDF:

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