Gegengeschlechtliche Hormontherapie erst ab 16

Es ist eine Kernaufgabe des Staates für die Sicherheit und Gesundheit seiner Bürger Sorge zu tragen, dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Daher fordern wir das Beenden von gegengeschlechtlichen Hormontherapien zur Geschlechtsumwandlung ab dem 14. Lebensjahr und das Hochsetzen des Mindestalters auf 16 Jahre. Das Gefühl, im Körper des falschen Geschlechtes zu geboren zu sein, kann zu erheblichem psychischen Leid führen. Dabei ist es allerdings so, dass dies nicht ausschließlich bei Transsexuellen auftritt. So identifizieren sich 80 Prozent der Menschen, bei denen Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter auftritt, im späteren Erwachsenenleben als homosexuell. So ist es unverantwortlich, eine potenziell irreversible Behandlungsmethode, nämlich die Einleitung der hormonellen  Geschlechtsumwandlung, im Alter von 14 anzuwenden, wenn die Mehrheit der Betroffenen eine andere beziehungsweise gar keine Behandlung benötigt.