Für die Jungen Liberalen sind Start-Ups ein Wachstums- und Jobmotor und ein elementarer Baustein für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Zwar hat die Gründungsaktivität in Schleswig-Holstein bereits stark zugenommen, es mangelt jedoch nach wie vor – in Schleswig-Holstein und bundesweit – an innovativen Start-Ups, die sich auch in späteren Wachstumsphasen behaupten können. Während für Gründer sowie die Seed- und Start-Up-Phase bereits etliche Fördermöglichkeiten bestehen, braucht es in der der Scale- Up-Phase vor allem ausreichend Wagniskapital (Venture Capital). Im internationalen Vergleich steht in Deutschland allerdings zu wenig Wagniskapital zur Verfügung, um unsere Start-Up-Szene konkurrenzfähig aufzustellen.
Wir fordern daher attraktivere Rahmenbedingungen für Scale-Ups:
Schleswig-Holstein genießt perspektivisch durch seine gute Versorgung mit erneuerbaren Energien erhebliche Wettbewerbsvorteile, die es auch im Bereich der Scale-Ups zu nutzen gilt. Da „grüne“ Investitionen sich einer großen Beliebtheit erfreuen, sollte aus Landesmitteln ein Green-Venture-Capital-Fonds (GVC-SH) errichtet werden, der in Start-Ups aus dem Norden investiert, die europäische Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Das Land beteiligt sich hier lediglich als Ankerinvestor, während der Fonds mittelfristig vor allem privates Kapital und insbesondere privates Kapital institutioneller Anleger mobilisieren soll. Auf Bundesebene muss der Zukunftsfonds um ein weiteres Dachfonds-Modul ergänzt werden, der wiederum in einzelne Venture-Capital-Fonds investiert. Der GCV-SH soll hier direkt mit einbezogen werden. Ein bundesweiter Dachfonds für Wagniskapital schafft dabei eine zentrale Anlaufstelle für Investoren. Dabei müssen jedoch insbesondere die bestehenden, rechtlichen Hürden für institutionelle Anleger abgebaut werden. Ebenfalls müssen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen für Scale-Ups attraktiver werden. In expansiven Wachstumsphasen wird nicht nur finanzielles Kapital
benötigt, sondern auch Humankapital. Dies gilt insbesondere für den IT-Bereich bei stark wachsender Start-Ups oder FinTechs. Um die für Scale-Ups vorteilhafte Teilentlohnung über Unternehmensanteile auch für Mitarbeiter attraktiver zu gestalten, sind steuerliche Anreize ein
wirksames und bürokratieschonendes Mittel. Entsprechend sollte die Veräußerung von Anteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen nach einer bestimmten Haltefrist höheren steuerlichen Freibeträgen unterliegen, die sich flexibel nach dem eingesetzten Kapital richten.